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   BGH, 02.11.1993 - 1 StR 602/93   

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https://dejure.org/1993,3310
BGH, 02.11.1993 - 1 StR 602/93 (https://dejure.org/1993,3310)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1993 - 1 StR 602/93 (https://dejure.org/1993,3310)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1993 - 1 StR 602/93 (https://dejure.org/1993,3310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensgegenstand - Rechtliche Selbständigkeit - Handelstätigkeit - Anwendung - Bezugsquellen - Vertriebswege - Mittäter - Offenlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 84
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Auszug aus BGH, 02.11.1993 - 1 StR 602/93
    Wenn ein Angeklagter mit seiner Handelstätigkeit in Zusammenhang stehende Bezugsquellen, Vertriebswege oder Mittäter aufdeckt, scheitert die Anwendung von § 31 BtMG nicht schon daran, daß die aufgeklärten Taten als rechtlich selbständig zu werten und nicht Gegenstand des anhängigen Verfahrens sind (vgl. BGH StV 1987, 345, 346; Körner, BtMG 3. Aufl. § 31 Rdn. 11 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 527/92

    Tatprovokation gegenüber unverdächtigen Person als gewichtiger

    Auszug aus BGH, 02.11.1993 - 1 StR 602/93
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird auch Gelegenheit haben zu verdeutlichen, daß sie sich dessen bewußt ist, daß nicht nur "vom Anfang der festgestellten Geschäfte an" eine "Beteiligung von V-Personen und verdeckten Ermittlern" vorlag, sondern daß die Initiative zu diesen Geschäften nicht vom Angeklagten, sondern von dem ersichtlich für die Strafverfolgungsbehörden tätigen N. ausging, der nur "vorgab", über "Abnehmer für große Mengen Heroin zu verfügen", alsbald aber den verdeckten Ermittler "P." unterrichtete (vgl. hierzu BGH StV 1993, 127, 128).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Der "eigenständige" - weil von § 264 StPO losgelöste - Tatbegriff im Sinne von § 31 BtMG umfasst vielmehr auch die Betäubungsmitteltaten anderer Personen, die als rechtlich selbständig zu werten und nicht Gegenstand des anhängigen Verfahrens sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1 unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien; Beschluss vom 2. November 1993 - 1 StR 602/93, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2).

    (2) Ein solcher Zusammenhang, d.h. ein innerer und verbindender Bezug zwischen der eigenen und der offenbarten Tat (vgl. BT-Drucks. 17/9695 S. 8 rechte Spalte mwN) besteht, wenn der "Kronzeuge" das tatbestandliche Handeln eines Mittäters aufdeckt, wenn sich die aufgedeckte Tat als Teil einer fortgesetzten Handlung des Mittäters erweist, an der der "Kronzeuge" jedenfalls in anderen Handlungsabschnitten beteiligt war (BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, aaO) oder wenn es sich um weitere Geschäfte eines Betäubungsmittellieferanten des "Kronzeugen" handelt (BGH, Beschluss vom 2. November 1993 - 1 StR 602/93, aaO).

  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02

    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof die Nichtanwendung von § 31 Nr. 1 BtMG mit der Begründung des Tatrichters, die im Wege der Rechtshilfe gegenüber den niederländischen Behörden über den Heroinlieferanten erfolgten Angaben könnten nur in einem dort zu erwartenden Verfahren zum Tragen kommen, ausdrücklich beanstandet (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2; vgl. auch BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 61/15

    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Darüber hinaus hat das Landgericht nicht bedacht, dass wegen des "eigenständigen' - weil von § 264 StPO losgelösten - Tatbegriffs im Sinne von § 31 BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 1; Beschluss vom 2. November 1993 - 1 StR 602/93, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2) die Anwendung des § 31 BtMG möglicherweise auch für weitere abgeurteilte Taten in Betracht kam.
  • BGH, 15.03.1995 - 3 StR 77/95

    Rauschgifthandel - Fortgesetzte Tat - Hilfe bei der Aufdeckung - Tätige Reue -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheitert die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG nicht daran, daß die aufgedeckten Taten als rechtlich selbständig zu bewerten sind, sofern sie mit der strafbaren Einfuhr- und Handelstätigkeit des Angeklagten im Zusammenhang stehen (BGH NStZ 1988, 505, 506; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2).
  • BGH, 01.12.1994 - 1 StR 695/94

    Strafmilderung - Aufdeckung einer Tat - Einfuhr- und Handelstätigkeit

    Stets ist aber Voraussetzung, daß die vom Angeklagten aufgedeckte Tat "mit seiner strafbaren Einfuhr- oder Handelstätigkeit im Zusammenhang steht" (vgl. BGH StV 1987, 345, 346; 1985, 415, 416; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2).
  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 577/96

    Anwendbarkeit des § 31 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Voraussetzungen für

    Aus den Urteilsgründen (UA S. 7) ist zwar nicht eindeutig zu erkennen, ob das Tatgericht berücksichtigt hat, daß § 31 Nr. 1 BtMG nur anwendbar ist, wenn die vom Angeklagten aufgedeckten Taten anderer Personen mit seinen eigenen Taten in Zusammenhang stehen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2 und 3; BGH NStZ 1995, 193; 1988, 505, 506).
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